Ich bin Mitglied bei
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Mehr Informationen zu Diäten und Kostenpauschalen finden Sie auf den Internetseiten des Bundestags.
Seit dem 01. Juli 2024 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 11.227,20€ Euro monatlich (brutto) und ist voll zu versteuern. Zahlungen wie ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalte ich nicht.
Neben der Abgeordnetenentschädigung erhalte ich zudem für Aufwendungen einen pauschalen steuerfreien Kostenersatz in Höhe von monatlich 5.051,54 Euro (Stand Januar 2024) um die meisten arbeitsbedingten Kosten zur Ausübung des Mandats abzudecken. Das sind z.B.:
Zur Ausübung meines Mandats erhalte ich zudem Geld- und Sachleistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, mich bei meiner parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Bereitstellung und Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages (Telefon, Internet, E-Mail, Software).
Zusätzlich steht mir jährlich ein Betrag von höchstens 12.000,– Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt. Davon zahle ich vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung meines Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge.
Als Mitglied des Bundestages bekomme ich eine Netzkarte 1. Klasse der Deutschen Bahn.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mich bei der Erledigung meiner parlamentarischen Arbeit unterstützen, stehen mir monatlich 25.874,– Euro (Stand: 1. März 2024) zur Verfügung. Diese Summe erhalte ich nicht selbst, denn die Abrechnung der Gehälter für meine Mitarbeiter*innen erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Empfänger*innen. Personen, die mit mir verwandt, verheiratet oder verschwägert sind wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner dürfen nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden.
Neben der Abgeordnetenentschädigung und der Kostenpauschale habe ich keine weiteren Einkünfte.
Ich bin Mitglied bei
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Mehr Informationen zu Diäten und Kostenpauschalen finden Sie auf den Internetseiten des Bundestags.
Seit dem 01. Juli 2024 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 11.227,20€ Euro monatlich (brutto) und ist voll zu versteuern. Zahlungen wie ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalte ich nicht.
Neben der Abgeordnetenentschädigung erhalte ich zudem für Aufwendungen einen pauschalen steuerfreien Kostenersatz in Höhe von monatlich 5.051,54 Euro (Stand Januar 2024) um die meisten arbeitsbedingten Kosten zur Ausübung des Mandats abzudecken. Das sind z.B.:
Zur Ausübung meines Mandats erhalte ich zudem Geld- und Sachleistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, mich bei meiner parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Bereitstellung und Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages (Telefon, Internet, E-Mail, Software).
Zusätzlich steht mir jährlich ein Betrag von höchstens 12.000,– Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt. Davon zahle ich vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung meines Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge.
Als Mitglied des Bundestages bekomme ich eine Netzkarte 1. Klasse der Deutschen Bahn.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mich bei der Erledigung meiner parlamentarischen Arbeit unterstützen, stehen mir monatlich 25.874,– Euro (Stand: 1. März 2024) zur Verfügung. Diese Summe erhalte ich nicht selbst, denn die Abrechnung der Gehälter für meine Mitarbeiter*innen erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Empfänger*innen. Personen, die mit mir verwandt, verheiratet oder verschwägert sind wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner dürfen nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden.
Neben der Abgeordnetenentschädigung und der Kostenpauschale habe ich keine weiteren Einkünfte.